DPG Pfandsystem
Für jede Getränkeverpackung, die wir vertreiben müssen, wir den DPG Einwegpfand in Höhe von 0,25 € berechnen. Diesen Betrag erhältst Du nach Abgabe der Verpackung z.B. an einem sog. Pfandautomaten zurück. Siehe bitte hierzu die folgenden Informationen.
Die Funktionsweise des Pfandsystems
Seit Oktober 2003 müssen Vertreiber von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen auf allen Handelsstufen ein gesetzliches Pflichtpfand auf pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erheben. Seit dem 1. Mai 2006 können Verbraucher pfandpflichtige Einweggetränkeflaschen und -dosen überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der jeweiligen Materialart (Kunststoff, Glas, Metalle, PPK) verkauft werden. Vertreiber solcher Verpackungen müssen sie entsprechend zurücknehmen und den Verbrauchern das gesetzliche Pflichtpfand erstatten.
Rücknahmepflicht und Pfanderstattung
Seit dem 1. Mai 2006 sind Einzelhändler oder andere Letztvertreiber zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Die Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob die Einweggetränkeverpackungen von dem Händler oder einem Wettbewerber verkauft wurden. So muss ein Händler, der nur PET-Einwegflaschen anbietet, keine Dosen oder Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von ihrer Größe, Form oder Marke.
Ausnahme:
Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Einweggetränkeverpackungen der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben.
Bei allen Rückgaben ist zu beachten, dass der Verbraucher keinen Pfandanspruch hat, wenn die Pfandwerthaltigkeit der Verpackung (z.B. durch das DPG-Kennzeichen) nicht ersichtlich ist. Denn für Getränkeverpackungen, die z.B. vor Inkrafttreten der Pfandpflicht oder im pfandfreien Ausland gekauft wurden, kann kein Pfand herausverlangt werden.
Für weitere Informationen zum Thema DPG Pfand, oder bei Problemen bei der Rückgabe Deiner Pfandverpackungen sieh Dir gerne HIER die Rücknahmeinformation der DPG Deutschen Pfandsystem GmbH an.